Mehrwertsteuer
- Registrieren des Unternehmens bei der MWST-Behörde und Erhalt einer MWST-Nummer.
- Vorbereitung und Einreichung der MWST-Erklärung.
- Vorbereitung und Einreichung bei MIAS (MWST-Informationsaustauschsystem). Erfahren Sie mehr über MIAS: https://ec.europa.eu/taxation customs/taxation/vat/traders/vat number/index en.htm
- Arrangieren einer sicheren Bezahlung der MWST.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
- Wie hoch ist der anwendbare MWST-Satz in Zypern?
Der Standard-MWST-Satz ist 18% vom 14/01/2013 bis zum 12/01/2014. Vom 13/01/2014 an wird der MWST-Satz auf 19% erhöht.
Es gibt zwei Kategorien von niedrigeren MWST-Sätzen, die für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, wie z.B. für Restaurants, Hotelunterkunft, Essen u.a. gelten.
- Wie kann man sich bei der MWST-Behörde registrieren?
Gemäß den MWST-Vorschriften ist jede Person am Ende jeden Monats für die erbrachten Lieferungen steuerpflichtig. Wenn die steuerpflichtigen Lieferungen einer Steuerperiode
Euro 15.600 überschreiten, ist die Registrierung erforderlich.
Wenn eine Person steuerpflichtige Lieferungen erbringt, die den oben angeführten Betrag nicht überschreiten, dann ist diese berechtigt eine freiwillige Registrierung zu beantragen.
- Wann muss eine MWST-Erklärung eingereicht werden?
Eine MWST-Erklärung muss jede drei Monate vorgelegt werden.
- Wie kann man sich bei der MWST-Behörde registrieren und die monatliche MWST- sowie MIAS-Erstattung erhalten?
Jedes MWST eingetragene Unternehmen, das Waren verkauft oder Dienstleistungen an ein anderes in der EU registrierte Unternehmen anbietet, hat sich beim MIAS (MWST-Austauschsystem) unabhängig zu registrieren.
- Wie kann eine Person, die mit der EU handelt, die Kunden-MWST-Nummer bestätigen?
Sie können die Gültigkeit einer MWST-Nummer, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, durch die offizielle Webseite der Europäischen Kommission, überprüfen.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/