Mehrwertsteuer

HÄUFIG GESTELLTE  FRAGEN

Der Standard-MWST-Satz ist 18% vom 14/01/2013 bis zum 12/01/2014. Vom 13/01/2014 an wird der MWST-Satz auf 19% erhöht.
Es gibt zwei Kategorien von niedrigeren MWST-Sätzen, die für bestimmte Waren oder Dienstleistungen, wie z.B.  für Restaurants, Hotelunterkunft, Essen u.a. gelten.

Gemäß den MWST-Vorschriften ist jede Person am Ende jeden Monats für die erbrachten Lieferungen steuerpflichtig. Wenn die steuerpflichtigen Lieferungen einer Steuerperiode
Euro 15.600 überschreiten, ist die Registrierung erforderlich.
Wenn eine Person steuerpflichtige Lieferungen erbringt, die den oben angeführten Betrag nicht überschreiten, dann ist diese berechtigt eine freiwillige Registrierung zu beantragen.

Eine MWST-Erklärung muss jede drei Monate vorgelegt werden.

Jedes MWST eingetragene Unternehmen, das Waren verkauft oder Dienstleistungen an ein anderes in der EU registrierte Unternehmen anbietet, hat sich beim MIAS (MWST-Austauschsystem) unabhängig zu registrieren.

Sie können die Gültigkeit einer MWST-Nummer, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, durch die offizielle Webseite der Europäischen Kommission, überprüfen.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/